{"id":12681,"date":"2020-03-19T15:30:41","date_gmt":"2020-03-19T14:30:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rekers.de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2024-05-24T12:43:22","modified_gmt":"2024-05-24T10:43:22","slug":"%d0%be%d0%b1%d1%89%d0%b8%d0%b5-%d1%83%d1%81%d0%bb%d0%be%d0%b2%d0%b8%d1%8f-%d0%b7%d0%b0%d0%ba%d0%bb%d1%8e%d1%87%d0%b5%d0%bd%d0%b8%d1%8f-%d1%81%d0%b4%d0%b5%d0%bb%d0%be%d0%ba","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/%d0%be%d0%b1%d1%89%d0%b8%d0%b5-%d1%83%d1%81%d0%bb%d0%be%d0%b2%d0%b8%d1%8f-%d0%b7%d0%b0%d0%ba%d0%bb%d1%8e%d1%87%d0%b5%d0%bd%d0%b8%d1%8f-%d1%81%d0%b4%d0%b5%d0%bb%d0%be%d0%ba\/","title":{"rendered":"\u041e\u0431\u0449\u0438\u0435 \u0443\u0441\u043b\u043e\u0432\u0438\u044f \u0437\u0430\u043a\u043b\u044e\u0447\u0435\u043d\u0438\u044f \u0441\u0434\u0435\u043b\u043e\u043a"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_5 1_5 fusion-one-fifth fusion-column-first\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:20%;width:calc(20% - ( ( 4% + 4% ) * 0.2 ) );margin-right: 4%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_3_5 3_5 fusion-three-fifth\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:60%;width:calc(60% - ( ( 4% + 4% ) * 0.6 ) );margin-right: 4%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><strong>\u041e\u0431\u0449\u0438\u0435 \u0443\u0441\u043b\u043e\u0432\u0438\u044f \u0437\u0430\u043a\u043b\u044e\u0447\u0435\u043d\u0438\u044f \u0441\u0434\u0435\u043b\u043e\u043a<\/strong><br \/>\n<strong> Rekers GmbH Maschinen- und Anlagenbau, 48480 Spelle<\/strong><br \/>\n<strong> (Stand: Oktober 2014)<\/strong><\/p>\n<p>1. Allgemeines \/ Geltungsbereich<br \/>\na) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Rekers GmbH gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdru\u0308cklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Rekers GmbH gelten auch dann, wenn die Rekers GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender<br \/>\nBedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausfu\u0308hrt.<br \/>\nb) Fu\u0308r Vertragserweiterungen, Erg\u00e4nzungen und Nebenabreden gelten ebenfalls diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, ohne dass es jeweils eines ausdru\u0308cklichen Hinweises bedarf.<br \/>\nc) Die Vertragsparteien werden mu\u0308ndliche Abreden unverzu\u0308glich schriftlich best\u00e4tigen.<br \/>\nd) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenu\u0308ber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen und Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB.<\/p>\n<p>2. Angebot \/ Angebotsunterlagen<br \/>\nDas Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Die dem Angebot beigefu\u0308gten Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sowie sonstige Unterlagen beschreiben lediglich den einzelnen Artikel, sind jedoch ebenfalls nicht verbindlich. An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sowie sonstigen Unterlagen beh\u00e4lt sich die Rekers GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch fu\u0308r solche schriftliche Unterlagen, die<br \/>\nals \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdru\u0308cklichen schriftlichen Zustimmung der Rekers GmbH. Die Unterlagen sind auf Verlangen zuru\u0308ckzugeben.<\/p>\n<p>3. Preise und Zahlung<br \/>\nDie Preise gelten ab Werk, einschlie\u00dflich Verladung im Werk, ausschlie\u00dflich Verpackung, Transportkosten und Aufstellung und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\nDie Rekers GmbH beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu \u00e4ndern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlu\u0308ssen oder Materialpreis\u00e4nderungen eintreten. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Kosten\u00e4nderung nachgewiesen.<br \/>\nErgeben sich w\u00e4hrend des Bearbeitungszeitraumes auf Wunsch des Bestellers \u00c4nderungen im Auftragsumfang, so beh\u00e4lt sich die Rekers GmbH eine Anpassung des Preises und des Liefertermins vor.<br \/>\nBei Maschinen und Anlagen hat die Zahlung ohne Abzug von Skonti zu 30 % sp\u00e4testens sieben Tage nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung der Rekers GmbH zu erfolgen. Weitere 60 % sind sp\u00e4testens sieben Tage nach Meldung der Versandbereitschaft ohne Abzug von Skonti zu zahlen. Der Restbetrag ist netto ohne Abzug von Skonti innerhalb eines Monates nach Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\nBei Ersatzteilen und anderen Verbrauchmaterialien hat die Zahlung 7 Tage nach Lieferung ohne Abzug von Skonti zu erfolgen. Zahlt der Besteller nicht innerhalb dieser Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug werden als Jahreszinsen 8 % u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank berechnet. Zahlt der<br \/>\nBesteller den vereinbarten Preis nicht bei F\u00e4lligkeit und liegt kein Zahlungsverzug vor, hat die Rekers GmbH Anspruch auf F\u00e4lligkeitszinsen in H\u00f6he von 2 % u\u0308ber dem Basiszinssatz, mindestens aber in H\u00f6he von 5 % fu\u0308r das Jahr (\u00a7\u00a7 352, 353 HGB).<br \/>\nDie Geltendmachung eines weiteren oder h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>\nDie Annahme von Wechseln erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks geschieht nur erfu\u0308llungshalber. Wechsel werden grunds\u00e4tzlich nur mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten ab Rechnungsdatum angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe zahlbar.<br \/>\nDie Zuru\u0308ckbehaltung oder die Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4. Lieferung\/Verzug<br \/>\nLieferfristen beginnen, sofern nicht anderes vereinbart ist, fru\u0308hestens mit dem Abschluss des Vertrages. Sie beginnen jedoch nicht vor Eingang der von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen, v\u00f6lliger\u00a0 Auftragsklarheit, der Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen und der Einigung u\u0308ber die Auftragsart, der rechtzeitigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erfu\u0308llung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere der Zahlungs-, Mitwirkungs- und sonstigen Nebenpflichten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Rekers GmbH mit Materialien und Rohstoffen etc. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk oder das Lager der Rekers GmbH verl\u00e4sst, die Ware an den Transporteur u\u0308bergeben wird oder die Lieferbereitschaft angezeigt wird.<br \/>\nIn F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unabwendbarer sch\u00e4digender Ereignisse, die die Rekers GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitsk\u00e4mpfe und\u00a0 Unruhen, verl\u00e4ngern sich die Lieferfristen angemessen um die Dauer der St\u00f6rung zzgl. angemessener Anlaufzeiten, soweit diese St\u00f6rungen nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Umst\u00e4nde bei den Zulieferern der Rekers GmbH eintreten. Die Rekers GmbH teilt dem Besteller Beginn und Ende derartiger Hindernisse unverzu\u0308glich mit.<br \/>\nSchadensersatzanspru\u0308che des Bestellers aufgrund versp\u00e4teter Lieferungen sind auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die typischerweise zu erwarten sind, sofern der Rekers GmbH nur leichte Fahrl\u00e4ssigkeit vorzuwerfen ist. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Rekers GmbH beruht.<br \/>\nKommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet, den dem Lieferer entstandenen Schaden einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen oder die vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen<\/p>\n<p>5. Gefahru\u0308bergang<br \/>\nDie Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller u\u0308ber, wenn die Rekers GmbH die Ware an den Besteller oder den Transporteur u\u0308bergibt oder der Besteller in Annahmeverzug ger\u00e4t. Die Bestimmungen des \u00a7 447 BGB finden auch dann Anwendung, wenn die Versendung mit den Transportmitteln oder Mitarbeitern der Rekers GmbH oder von einem anderen Ort als dem Erfu\u0308llungsort aus erfolgt, sowie unabh\u00e4ngig von der Frage, wer die Frachtkosten tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>6. Gew\u00e4hrleistung<br \/>\nDie Rekers GmbH u\u0308bernimmt keine Gew\u00e4hr fu\u0308r M\u00e4ngel, die durch natu\u0308rliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung, ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers erfolgt, u\u0308bernimmt der Besteller das Risiko der Eignung fu\u0308r den vorgesehenen Verwendungszweck.<br \/>\nDer Besteller hat offensichtliche M\u00e4ngel unverzu\u0308glich nach \u00dcbergabe der Ware schriftlich zu ru\u0308gen.<br \/>\nVerdeckte M\u00e4ngel hat der Besteller unverzu\u0308glich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu ru\u0308gen.<br \/>\nDie Rekers GmbH ist nach ihrer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung mangelhafter Waren berechtigt. Bei ihrer Wahl der Art der Nacherfu\u0308llung hat sie die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Bestellers zu beru\u0308cksichtigen. Die zum Zwecke der Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen hat die Firma Rekers GmbH zu tragen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Sitz der gewerblichen Niederlassung des Bestellers verbracht<br \/>\nworden ist, hat die Rekers GmbH nicht zu tragen, es sei denn, dass Verbringen entspricht dem\u00a0 bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Ware.<br \/>\nSchl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl mindern, vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder Schadenersatz verlangen. Ist nur ein Teil der Warenlieferung mangelhaft, kann der Besteller nur dann von dem gesamten Vertrag zuru\u0308cktreten, wenn er an dem u\u0308brigen Teil der<br \/>\nLieferung kein Interesse hat. W\u00e4hlt der Besteller Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware, sofern die Rekers GmbH die Vertragsverletzung nicht wegen Arglist zu vertreten hat.<br \/>\nDie Anspru\u0308che und Rechte wegen eines Mangels der Ware kann der Besteller nur innerhalb einer Gew\u00e4hrleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung der Ware geltend machen. Dies gilt nicht fu\u0308r Anspru\u0308che und Rechte, fu\u0308r die das Gesetz zwingend, gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB fu\u0308r Bauwerke und Sachen (Baustoffe), gem\u00e4\u00df \u00a7 479 Absatz 1 BGB fu\u0308r Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che und gem\u00e4\u00df \u00a7 634 a Absatz 1 Nummer 2 fu\u0308r Bauwerke und hierauf bezogene Plan- und \u00dcberwachungsleistungen l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<br \/>\nKann eine Anlage aus Gru\u0308nden, die der Besteller zu vertreten hat, nicht innerhalb der vereinbarten Frist montiert und\/oder in Betrieb genommen werden, so gilt die Anlage 60 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft als abgenommen.<\/p>\n<p>7. Allgemeine Haftungsbegrenzung<br \/>\nDie vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Haftung und Gew\u00e4hrleistung fu\u0308r die Waren und die Pflichten der Rekers GmbH und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspru\u0308che jeglicher Art und ohne\u00a0 Ru\u0308cksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverh\u00e4ltnis, aus unerlaubter Handlung und fu\u0308r Anspru\u0308che auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers aus. Dies gilt nicht fu\u0308r den Fall der \u00dcbernahme einer Garantie\u00a0 oder eines Beschaffungsrisikos, fu\u0308r die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, fu\u0308r die Haftung fu\u0308r Sch\u00e4den aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf) haftet die Rekers GmbH &#8212; au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit und der Haftung fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit &#8212; nur fu\u0308r den vertragstypischen, vernu\u0308nftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine \u00c4nderung der Beweislast zu Lasten des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Die Haftungsbegrenzung gilt auch fu\u0308r die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfu\u0308llungsgehilfen der Rekers GmbH.<\/p>\n<p>8. Erweiterter und verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt<br \/>\nDie gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Rekers GmbH.<br \/>\nWird Vorbehaltsware der Rekers GmbH von dem Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung fu\u0308r die Rekers GmbH, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum der Rekers GmbH. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Rekers GmbH geh\u00f6render Ware erwirbt<br \/>\ndie Rekers GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht der Rekers GmbH geh\u00f6render Ware gem. \u00a7\u00a7 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die Rekers GmbH Miteigentu\u0308mer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so u\u0308bertr\u00e4gt er schon jetzt an die Rekers GmbH Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen F\u00e4llen die im Eigentum oder Miteigentum der Rekers GmbH stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware von dem Besteller, ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung<br \/>\nder verarbeiteten und unverarbeiteten Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Rekers GmbH. Steht die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware im<br \/>\nMiteigentum der Rekers GmbH, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert der Rekers GmbH am Eigentum entspricht. Entsprechendes gilt fu\u0308r den verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt. Ferner werden alle Forderungen an die Rekers GmbH abgetreten, die dem Besteller aus der von der Rekers GmbH gestatteten Vermietung der Vorbehaltsware erwachsen.<br \/>\nWird Vorbehaltsware von dem Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundeigentum eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehende Forderung auf Vergu\u0308tung in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschlie\u00dflich eines<br \/>\nsolchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab.<br \/>\nWird Vorbehaltsware von dem Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstu\u0308ck des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der gewerbsm\u00e4\u00dfigen Ver\u00e4u\u00dferung des Grundstu\u0308cks oder von Grundstu\u0308cksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Rechten und mit Rang vor dem Rest ab.<br \/>\nDie Rekers GmbH nimmt die Abtretungen an.<br \/>\nDer Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im u\u0308blichen, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang, nur solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit der Rekers GmbH rechtzeitig nachkommt und sich insbesondere nicht im Zahlungsverzug befindet und nur mit der<br \/>\nMa\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorstehenden Abs\u00e4tze auf die Rekers GmbH tats\u00e4chlich u\u0308bergehen. Zu anderen Verfu\u0308gungen u\u0308ber die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu u\u0308bereignen. Beim kreditierten<br \/>\nWeiterverkauf der Vorbehaltsware hat er die Rechte der Rekers GmbH zu sichern.<br \/>\nDer Besteller bleibt zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Hiervon bleibt die Befugnis der Rekers GmbH zur Einziehung der Forderungen unberu\u0308hrt. Er wird die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Rekers GmbH verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die<br \/>\ndazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br \/>\nDer Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgf\u00e4ltig zu behandeln, sie von u\u0308brigen Waren getrennt zu verwahren und ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller die Rekers GmbH unverzu\u0308glich unter \u00dcbergabe der fu\u0308r eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch fu\u0308r Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art. Die Kosten au\u00dfergerichtlicher Bemu\u0308hungen um Freigabe und Ru\u0308ckbeschaffung tr\u00e4gt der Besteller. Dies gilt auch fu\u0308r die Kosten einer berechtigten gerichtlichen Intervention, wenn diese von dem Dritten nicht beigetrieben werden k\u00f6nnen.<br \/>\n\u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Rekers GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Rekers GmbH verpflichtet.<\/p>\n<p>9. Erfu\u0308llungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfu\u0308llungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Gesch\u00e4ftssitz der Rekers GmbH. Ausschlie\u00dflicher \u2013 auch<br \/>\ninternationaler Gerichtsstand \u2013 fu\u0308r alle sich aus den Gesch\u00e4ftsbeziehungen mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Die Rekers GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<br \/>\nDas Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze u\u0308ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie u\u0308ber den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen u\u0308ber bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10. Sonstiges<br \/>\nDie Montagebedingungen der Rekers GmbH sind Gegenstand der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und somit Vertragsbestandteil.<br \/>\nDie Rekers GmbH ist berechtigt, die bezu\u0308glich der Gesch\u00e4ftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten u\u0308ber den K\u00e4ufer, gleich ob diese von dem K\u00e4ufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.<br \/>\nSpelle, 01.10.2014<br \/>\nRekers GmbH<br \/>\nMaschinen- und Stahlbau<br \/>\nGerhard-Rekers-Str. 1<br \/>\nD-48480 Spelle<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_5 1_5 fusion-one-fifth fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:20%;width:calc(20% - ( ( 4% + 4% ) * 0.2 ) );\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-12681","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12681","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12681"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12681\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21375,"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/12681\/revisions\/21375"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rekers.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12681"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}